EL TUCANO CATERING
Cateringservice für Kitas und Schulen 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der El Tucano GmbH & Co. KG

I. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen und werden Inhalt des Vertrages.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen, abweichen oder diese ergänzen, finden keine Anwendung. Sonstige anderweitige Vereinbarungen und Absprachen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. schriftlichen Bestätigung.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber den natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und gegenüber juristischen Personen des Öffentlichen Rechts.

II. Vertragsabschluss
1. Die Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Die Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande. Entsprechendes gilt für Vertragsänderungen.
3. Die in Prospekten, Broschüren, Zeichnungen und anderem Informationsmaterial
enthaltenen Angaben sind unverbindlich und gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als zugesichert. 


III. Leistungsumfang
1. Der Lieferumfang sowie der Leistungsgegenstand ergibt sich aus dem jeweils zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Da das umfangreiche Warensortiment (Speisen) saisonalen Veränderungen unterliegt, bleibt vorbehalten, einen Austausch gegen gleichwertige Waren vorzunehmen, sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein.
2. Die erteilten Aufträge werden erst mit schriftlicher oder elektronischer Auftragsbestätigung von El Tucano wirksam. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Besteller auf Anruf zur Verfügung oder können per E-Mail angefordert werden.

IV. Lieferung, Lieferzeit
1. Die Liefer- und Leistungstermine ergeben sich jeweils aus den vertraglich konkret getroffenen Vereinbarungen.
2. Wird die Leistung auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Ereignissen (bei Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw.) ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so wird El Tucano von der Lieferverpflichtung frei. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei El Tucano eintreten.
3. Wird El Tucano insoweit von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleiteten Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber ersetzt El Tucano alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Zeitpunkt des Eintritts eines zur Leistungsfreiheit führenden Ereignisses entstandenen erforderlichen Kosten.
4. Die Selbstabholung bei El Tucano ist rechtzeitig vorher und ausdrücklich zwischen den Parteien zu vereinbaren. Bei Selbstabholung trägt der Besteller die Kosten der Transportverpackung und der Transportversicherung selbst.
5. Der Besteller verpflichtet sich, die Ware bei Empfang unverzüglich auf Vollzähligkeit, Richtigkeit der Artikel und offensichtliche Tranportschäden hin zu überprüfen. Werden Schäden oder Fehlmengen festgestellt, muss der Besteller diese auf den Lieferpapieren vermerken. Liegt eine Fehlmenge bzw. ein Transportschaden vor, muss der Besteller den Lieferanten unverzüglich benachrichtigen.

V. Zahlung, Verzug, Aufrechnung
1. Sämtliche Liefergegenstände bleiben bis zu ihrer restlosen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von El Tucano.
Gegenstände, die mietweise bzw. aus sonstigen Gründen überlassen werden (wie Verpackungen) bleiben im Eigentum von El Tucano. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Waren und Gegenstände pfleglich zu behandeln. Im Falle einer Beschädigung hat der Besteller gleichwertigen Ersatz zu leisten.
2. Der Lieferant kann im Rahmen einer Vereinbarung vom Auftraggeber eine angemessene Anzahlung verlangen.
3. Die Schlussrechnung ist unverzüglich und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nicht ein anderes Datum als Zahlungsziel vereinbart wurde. Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
4. Kommt der Besteller in Abnahmeverzug oder ist die Abnahme aus sonstigen, vom Besteller zu vertretenden Umständen nicht möglich, so ist El Tucano berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden vom Besteller ersetzt zu verlangen. Dies gilt insbesondere für Lager- und sonstige Kosten.
5. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

VI. Gewährleistung
1. Beanstandungen hinsichtlich der Lieferung und des Lieferumfanges sind unverzüglich bei El Tucano oder der vertraglich bezeichneten Kontaktperson mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristwahrend nach und können die Mängel auf Grund des Verhaltens des Auftraggebers während oder bis zum Ende der Veranstaltung nicht mehr behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadenersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
2. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Sonstige Anpreisungen oder Werbung von El Tucano stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware bzw. sonstiger Leistungen dar.
3. Werden Fehlmengen beanstandet, wird die fehlende Ware nachgeliefert. Für nachgewiesene Mängel der Ware leistet El Tucano nach eigener Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt diese Gewährleistung fehl, gewährt El Tucano dem Besteller einen angemessenen Preisnachlass. Dem Besteller überlassene Transportverpackung ist für den Rücktransport der Ware sorgfältig aufzubewahren. Der Besteller haftet für die Beschädigung von Transportverpackungen, die während seiner Besitzzeit eingetreten sind.

VII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch einzelner Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf das Schriftformerfordernis.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen ertraglichen  Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der El Tucano GmbH & Co. KG.
4. Unter Kaufleuten gilt ausschließlich der Gerichtsstand Wiesbaden.
5. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


AGB El Tucano als PDF
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF
AGBs_El_Tucano.pdf (1.02MB)
AGB El Tucano als PDF
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF
AGBs_El_Tucano.pdf (1.02MB)